Ganz Griesheim-Süd eine Tempo-30-Zone - Schilderwald abbauen
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Alt-Griesheim — 14 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Griesheim: Verbindung der Autogenstraße mit der künftigen Ludwig-Baist-Straße15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Neugestaltung Fläche Alte Falterstraße/Alt-Griesheim21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Freigabe der Einbaumstraße als dritte leistungsfähige Anbindung für Griesheim-Süd28.07.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 497
Betreff: Ganz Griesheim-Süd eine Tempo-30-Zone - Schilderwald abbauen Im vom Ortsbeirat genannten Bereich gibt es bereits eine großflächige Tempo 30-Zone. Lediglich die Alte Falter Straße und in der Stroofstraße / Alt-Griesheim gilt die Geschwindigkeit auf Tempo 30 durch das Verkehrszeichen 274-30 Straßenverkehrs-Ordnung beschränkt. Für die Ausnahme gibt es zwei Gründe. Zum einen fährt auf beiden Straßen eine Bus-Linie. Zum anderen handelt es sich jeweils um sogenannte klassifizierte Straßen, auf welchen grundsätzlich keine Tempo-30-Zone eingerichtet werden kann. Darüber hinaus wäre der tatsächliche Wegfall von Schildern minimal. Aus den oben genannten Gründen wird von der Ausweitung einer Tempo-30 abgesehen. Die fehlenden Schilder in der Alte Falter Straße werden jedoch zeitnah ergänzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Juli 2017OFOF 452/6Ganz Griesheim-Süd eine Tempo-30-Zone - Schilderwald abbauenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. August 2017OMOM 1921Ganz Griesheim-Süd eine Tempo-30-Zone - Schilderwald abbauenDirektanregung
- 27. Oktober 2017STST 2102Ganz Griesheim-Süd eine Tempo-30-Zone - Schilderwald abbauenStellungnahme
- 5. März 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 497Ganz Griesheim-Süd eine Tempo-30-Zone - Schilderwald abbauenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab