Radfahrstreifen in der Mierendorffstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass die Mierendorffstraße in einer Tempo-30-Zone liegt. Daher ist die Markierung von Radverkehrsanlagen nicht zulässig. Dies soll die Verkehrssicherheit in der Zone gewährleisten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Mierendorffstraße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Einrichtung einer Fahrradstraße in der Mierendorffstraße19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Umsetzung der Ergebnisse des Ortstermins zur Verbesserung des Begegnungsorts zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule23.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Gefährdung im Straßenverkehr durch Elterntaxis im Bereich Marbachweg/Mierendorffstraße15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Mierendorffstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Da die Mierendorffstraße in einer Tempo-30-Zone liegt, ist die Markierung von Radverkehrsanlagen nicht zulässig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Oktober 2020OFOF 901/9Radfahrstreifen in der MierendorffstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. Oktober 2020OMOM 6823Radfahrstreifen in der MierendorffstraßeDirektanregung
- 22. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 483Radfahrstreifen in der MierendorffstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab