Schulhof
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2010, ST 479
Betreff:
Schulhof
Der Schulhof der temporären Pavillonanlage der Grundschule Kalbach kann nicht um das Grundstück an der Straße am Hasensprung erweitert werden. Das Grundstück befindet sich nicht in städtischem Eigentum.
Bereits Ende 2008, Anfang 2009 wurde die derzeitige Grundstücksgröße abgestimmt. Es stehen im Rahmen des beschlossenen Budgets keine Mittel zur Verfügung, den Schulhof durch Erwerb eines Grundstückes zu vergrößern.
Am 19.03.2010 wurde die Freiflächenplanung des Erweiterungsbaus der Schulleitung vorgestellt und die derzeitige Schulhofsituation an der Pavillonanlage erörtert.
In diesem Rahmen wurde in Abstimmung mit dem Grünflächenamt und im Hinblick auf die spätere Verwendung am ursprünglichen Schulstandort, die Anschaffung von Sitzbänken für die temporäre Auslagerung beschlossen.
Weiterhin wird gerade geprüft, ob eine Balancierschlange oder Baumstämme angeschafft werden können. Das Aufstellen eines größeren Spielgerätes ist bedingt durch den erforderlichen Fallschutz und das Platzangebot auf dem Schulhof der Pavillonanlage nicht möglich.
Durch den Verzicht auf die Verkehrserziehungsfläche auf dem Schulhof der Pavillonanlage könnten attraktive Hüpfspiele auf den Asphalt aufgemalt werden. Im Jahr 2011 benötigen die Schülerinnen und Schüler der 3. Klassen für die Verkehrserziehung eine Ausweichmöglichkeit. Dieses Jahr hat der Termin der 3. Klassen bereits stattgefunden, die 4. Klassen absolvieren ihre Verkehrserziehung bereits im realen Straßenverkehr. Hier steht die Jugendverkehrsschule der Grundschule Kalbach beratend zur Seite.
Aufgrund der Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main muss an Grundschulen je 50 Schüler ein Stellplatz zur Verfügung gestellt werden. Ein Verzicht auf Stellplätze zugunsten der Vergrößerung der Schulhoffläche ist daher nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Februar 2010OFOF 337/12SchulhofOrtsbeiratsantrag · FDP
- 19. Februar 2010OMOM 3969SchulhofDirektanregung
- 24. März 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 6 WochenSTST 479SchulhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab