Betreuungsdefizite im Jugendhaus Wegscheidestraße wegen zu geringer finanzieller Mittel
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2016, ST 471
Betreff: Betreuungsdefizite im Jugendhaus Wegscheidestraße wegen zu geringer finanzieller Mittel Bei den Angeboten des Jugendhauses Wegscheidestraße handelt es sich um offene Freizeitangebote und nicht um gesicherte Betreuungszeiten. Das Jugendhaus Wegscheidestraße wird nicht über einen pauschalisierten Festbetrag im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages vergütet, sondern - wie alle Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit - institutionell gefördert. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Jugendhilfebudgets und wird durch den Jugendhilfeausschuss und die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Um den von Trägern mitgeteilten entstehenden schwierigen Haushaltslagen aufgrund von Kostensteigerungen begegnen zu können, hat der Jugendhilfeausschuss in 2014 beschlossen, die Qualitätsstandards für die offene Kinder- und Jugendarbeit zu öffnen. Damit wurde den Trägern ermöglicht, mittelbindende Anforderungen zu senken und damit die Kostensteigerungen zumindest teilweise aufzufangen. Das Jugendhaus Wegscheidestraße hat diesbezüglich keine Einschränkungen des Einrichtungsbetriebs dargestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2015OFOF 901/10Betreuungsdefizite im Jugendhaus Wegscheidestraße wegen zu geringer finanzieller MittelOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. Dezember 2015VV 1529Betreuungsdefizite im Jugendhaus Wegscheidestraße wegen zu geringer finanzieller MittelAnfrage
- 14. März 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 471Betreuungsdefizite im Jugendhaus Wegscheidestraße wegen zu geringer finanzieller MittelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab