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Veränderung der Ampelanlage am Johanna-Tesch-Platz

Vorlagentyp: STMagistrat
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 464

Betreff: Veränderung der Ampelanlage am Johanna-Tesch-Platz Zu 1.: Nachdem die Örtlichkeit nicht als Unfallschwerpunkt im Sinne der Kriterien der Kommission zu Erfassung und Beseitigung von Unfallschwerpunkten erfasst ist, sieht der Magistrat keine Notwendigkeit zur Errichtung einer Rotlichtüberwachungsanlage.

Zu 2: Für eine Umsetzung der Anregung ist zunächst der Austausch der kompletten Hard- und Software der Lichtsignalanlage (LSA) erforderlich, da die bestehende Technik eine Änderung nicht zulässt. Die LSA wird in die Vormerkliste für zu realisierende LSA aufgenommen. Der Magistrat weist dabei darauf hin, dass die Bewertung der in der Vormerkliste zum Umbau vorgesehenen LSA nach Prioritäten erfolgt, die sich unter anderem aus dem Unfallgeschehen, der Schulwegsicherheit und der Verkehrsbelastung ergeben. Bei einer Realisierung der Maßnahme würde im Rahmen des Austauschs der Hard- und Software der LSA auch die Gleisquerung am Beginn der Haltestelle in die Signalisierung integriert werden.

Zu 3: Bei der derzeitigen Knotenpunktsgeometrie bestehen keinerlei Sichtbehinderungen für aus dem Johanna-Tesch-Platz ausbiegende Fahrzeugführer, die die Wartepflicht gegenüber dem querenden Fußgänger beeinträchtigen könnten. Daher wird von der Einrichtung eines Gelbblinkers abgesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Oktober 2014OFOF 270/11Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Veränderung der Ampelanlage am Johanna-Tesch-PlatzOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 6. Oktober 2014EAEA 2Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Veränderung der Ampelanlage am Johanna-Tesch-PlatzEtatanregung
  3. 20. März 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 Wochen
    STST 464Veränderung der Ampelanlage am Johanna-Tesch-Platz
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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