Aufbringung von Markierungen in den verkehrsberuhigten Straßen im Ortsgebiet Bergen-Enkheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 462
Betreff: Aufbringung von Markierungen in den verkehrsberuhigten Straßen im Ortsgebiet Bergen-Enkheim An den Einmündungen der Straßen Alt Bergen, Am Königshof und Gangstraße wurden die Verkehrszeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verkehrsberuhigter Bereich) beidseits aufgestellt. Die Beschilderung wurde zum Teil überdimensional ausgeführt. Die rechtliche Situation ist daher eindeutig und für Verkehrsteilnehmende klar zu erkennen. Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes Verkehrszeichen erreicht wird, dürfen nicht zusätzlich angebracht werden. Bei der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit handelt es sich um ein absichtliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmenden, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht begegnet werden kann. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. November 2016OMOM 990Aufbringung von Markierungen in den verkehrsberuhigten Straßen im Ortsgebiet Bergen-EnkheimDirektanregung
- 29. November 2016OFOF 87/16Aufbringung von Markierungen gem. Fotos in den verkehrsberuhigten Straßen im Ortsgebiet Bergen Enkheim - 60388 FrankfurtOrtsbeiratsantrag · FDP
- 27. Februar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 462Aufbringung von Markierungen in den verkehrsberuhigten Straßen im Ortsgebiet Bergen-EnkheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab