Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2011, ST 460
Betreff: Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum Vorläufige Stellungnahme: Nach inzwischen erfolgtem Abschluss der Erwerbsverhandlungen mit dem Grundstückseigentümer des von West nach Ost verlaufenden Teils des Wasserleitungsweges bedarf es noch der zustimmenden Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zum Grunderwerb. Die Erwerbsvorlage befindet sich derzeit im Geschäftsgang. Sobald die Grundstücksangelegenheit beschlossen ist, kann der Ankauf getätigt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. März 2011 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 3998 — Direktanregung vom 9. März 2010.