Bewohnerinnen und Bewohner in Seckbach besser vor Schleichverkehr schützen
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 459
Betreff: Bewohnerinnen und Bewohner in Seckbach besser vor Schleichverkehr schützen Die mit dem Stadtwachstum einhergehenden Verkehrszunahmen erhöhen grundsätzlich das Auftreten von Schleichverkehr in Seckbach. Veränderte restriktivere Verkehrsregelungen würden jedoch nicht nur den gebietsfremden Durchgangsverkehr sondern auch den Quell- und Zielverkehr in Seckbach treffen. Aus früheren Untersuchungen ist bekannt, dass mit der bestehenden Verkehrsregelung ein relatives Optimum zwischen Verkehrsberuhigung einerseits und Erreichbarkeit andererseits erreicht wurde. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2017OFOF 269/11Bewohnerinnen und Bewohner in Seckbach besser vor Schleichverkehr schützenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 4. Dezember 2017OMOM 2493Bewohnerinnen und Bewohner in Seckbach besser vor Schleichverkehr schützenDirektanregung
- 23. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 459Bewohnerinnen und Bewohner in Seckbach besser vor Schleichverkehr schützenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab