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Erweiterung der Straßenbeleuchtung Heinrich-Becker-Straße bis zum Vereinsheim der Schützen

Vorlagentyp: STMagistrat
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 453

Betreff: Erweiterung der Straßenbeleuchtung Heinrich-Becker-Straße bis zum Vereinsheim der Schützen Der Weg zum Schützenhaus befindet sich im baurechtlichen Außenbereich und in der Zone II des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main". Der Weg verläuft durch einen weitgehend freien Landschaftsraum, der entsprechend seiner Bedeutung als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Aufgrund naturschutzrechtlicher Bedenken kann eine Beleuchtung des Weges zwischen Heinrich Becker Straße und dem Vereinsheim der Schützen vom Magistrat nicht veranlasst werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Januar 2014OFOF 208/15Erweiterung der Straßenbeleuchtung Heinrich-Becker-Straße bis zum Vereinsheim der SchützenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 17. Januar 2014OMOM 2765Erweiterung der Straßenbeleuchtung Heinrich-Becker-Straße bis zum Vereinsheim der SchützenDirektanregung
  3. 21. März 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 Wochen
    STST 453Erweiterung der Straßenbeleuchtung Heinrich-Becker-Straße bis zum Vereinsheim der Schützen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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