Was passiert mit dem Gebäude der ehemaligen Post in Hausen?
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 449
Betreff: Was passiert mit dem Gebäude der ehemaligen Post in Hausen? Die Liegenschaft befindet sich im Privateigentum. Der Magistrat hat am 17.12.2018 eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung der Post in zwei Schank- und Speisewirtschaften (Bistro) erteilt. Die Liegenschaft befindet sich in einem Gebiet, das gemäß § 34 des Baugesetzbuches als allgemeines Wohngebiet einzustufen ist; Schank- und Speisewirtschaften sind hier planungsrechtlich zulässig. Die Antragstellerin hatte somit einen Anspruch auf die Erteilung der beantragten Baugenehmigung. Dem Magistrat ist nicht bekannt, dass die Liegenschaft als Wettbüro genutzt werden soll. Der Magistrat geht davon aus, dass in der Liegenschaft entsprechend der Baugenehmigung eine Schank- und Speisewirtschaft eingerichtet wird, in der die gastronomische Nutzung im Vordergrund stehen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2018OFOF 305/7Was passiert mit dem Gebäude der ehemaligen Post in Hausen?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 23. Oktober 2018VV 1023Was passiert mit dem Gebäude der ehemaligen Post in Hausen?Anfrage
- 22. Februar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 449Was passiert mit dem Gebäude der ehemaligen Post in Hausen?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab