Verkehrsentlastung für Praunheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 446
Betreff: Verkehrsentlastung für Praunheim Auch wenn der Magistrat die Beweggründe des Ortsbeirats für die vorliegende Anregung durchaus nachvollziehen kann, lassen es die gegenwärtigen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht zu, diese Gründe für eine Beschränkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 km/h heranzuziehen. Nach wie vor beträgt die innerörtliche Regelgeschwindigkeit 50 km/h. Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn die besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage erkennen lassen, der nur durch eine Temporeduzierung begegnet werden kann. Allein aus der Menge des Verkehrs lässt sich dies nicht ableiten. Der Magistrat bedauert daher, der Anregung nicht entsprechen zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2013OFOF 322/7Verkehrsentlastung für PraunheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. Oktober 2013OMOM 2608Verkehrsentlastung für PraunheimDirektanregung
- 21. März 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 446Verkehrsentlastung für PraunheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab