Zu erwartende Baustraßen im Neubaugebiet "Bonames-Ost"
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Galgenstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Bodenwelle unter dem Zebrastreifen im Harheimer Weg kurz vor der Galgenstraße19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Gehwege der Fröbelstraße befreien08.09.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Hundekotbeutelspender an der Galgenstraße - Eingang in das Feld03.12.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 436
Betreff: Zu erwartende Baustraßen im Neubaugebiet "Bonames-Ost" Eine konkrete Aussage zu den späteren Baustraßen für das Neubaugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" (ehemals Bonames-Ost) ist zum jetzigen frühen Zeitpunkt noch nicht möglich, da zunächst noch aus dem städtebaulichen Konzept ein Bebauungsplanentwurf entwickelt werden muss. Erst nach dessen Fertigstellung ist eine detailliertere Planung der baulichen Umsetzung zweckdienlich. Der Magistrat geht aber davon aus, dass als Baustraße grundsätzlich die neue Ortsrandstraße sowie die neuen inneren Erschließungsstraßen fungieren und die vorhandenen Erschließungsstraßen von Bonames wie die Galgenstraße nicht als Baustraßen genutzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2015OFOF 911/10Zu erwartende Baustraßen im Neubaugebiet .Bonames-Ost.Ortsbeiratsantrag · SPD
- 1. Dezember 2015VV 1534Zu erwartende Baustraßen im Neubaugebiet „Bonames-Ost“Anfrage
- 4. März 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 436Zu erwartende Baustraßen im Neubaugebiet "Bonames-Ost"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab