Tannenkopfweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2011, ST 436
Betreff: Tannenkopfweg Als geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in den angesprochenen Abschnitten des Tannenkopfweges könnten unter Berücksichtung des Verschwenkungsbereiches der dort verkehrenden Buslinien folgende Maßnahmen zur Ausführung kommen: Zwischen den Kreuzungen Tannenkopfweg/An der Schwarzbachmühle und Tannenkopfweg/Schüttenhelmweg könnten gegenüber der Hausnummer 37 zwei Parkplätze eingerichtet werden. Zwischen den Kreuzungen Tannenkopfweg/Schüttenhelmweg und Tannenkopfweg/An der Herrenwiese könnte die bisherige Parkordnung dahingehend verändert werden, dass nördlich von Haus Nr. 40 versetztes Parken eingerichtet wird. Der Kreuzungsbereich Tannenkopfweg/Schüttenhelmweg ist bereits mit Warteblöcken versehen. Darüber hinausgehende Beschilderungsmaßnahmen sind laut Straßenverkehrs-Ordnung in einer Tempo-30-Zone nicht möglich. Ferner wurde die lokale Nahverkehrsgesellschaft traffiQ gebeten, alle Fahrer der Buslinien 51 und 78 auf die Einhaltung der vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzung hinzuweisen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Dezember 2010OFOF 1667/6TannenkopfwegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. Januar 2011OMOM 4852TannenkopfwegDirektanregung
- 17. März 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 436TannenkopfwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab