Schneeräumung der Wegeverbindung Harthweg - Straßenbahnhaltestelle Harthweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2010, ST 432
Betreff:
Schneeräumung der Wegeverbindung Harthweg - Straßenbahnhaltestelle Harthweg
Bei der angesprochenen Wegeverbindung handelt es sich um einen Gehweg im Sinne der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main. Gemäß dieser Satzung wird die Verpflichtung zum Winterdienst auf den Gehwegen auf die Eigentümer/-innen der erschlossenen Grundstücke übertragen.
Somit sind die Eigentümer/-innen der an diese Wegeverbindung angrenzenden Grundstücke für den Winterdienst zuständig.
Bei Hinterliegergrundstücken bilden diese und das Kopfgrundstück gemäß § 11 (4) der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main eine Einheit. Maßgeblich für die Durchführung des Winterdienstes ist die öffentliche Gehwegfläche vor dem Kopfgrundstück. Die Eigentümer/-innen der Kopf- und Hinterliegergrundstücke und die ihnen gleichgestellten Personen haben den Winterdienst im wöchentlichen Wechsel vorzunehmen, wobei die Reihenfolge der Verpflichteten mit der niedrigsten Hausnummer beginnt.
Die für den Winterdienst zuständigen Anlieger der Wegeverbindung wurden vom Fachamt schriftlich unter Beilage der aktuellen Satzung auf ihre Streu- und Räumpflicht hingewiesen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Januar 2010OFOF 1367/6Schneeräumung der Wegeverbindung Harthweg - Straßenbahnhaltestelle HarthwegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 12. Januar 2010OMOM 3834Schneeräumung der Wegeverbindung Harthweg - Straßenbahnhaltestelle HarthwegDirektanregung
- 24. März 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 432Schneeräumung der Wegeverbindung Harthweg - Straßenbahnhaltestelle HarthwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab