Fahrzeug der Buslinie 69
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2010, ST 429
Betreff:
Fahrzeug der Buslinie 69
Die Buslinie 69 läuft derzeit noch im Probebetrieb. An dem Fahrzeug, das für diesen Probebetrieb eingesetzt ist, gab es im Verlauf des Winters einige technische Probleme, die inzwischen behoben werden konnten. Probleme, die die Betriebssicherheit betrafen, hatten dabei Priorität.
Das in der Regel zur Verfügung stehende Ersatzfahrzeug erfüllt zwar die Qualitätsstandards, weicht aber in den Abmessungen vom Regelfahrzeug ab und stellt deshalb nur einen unzulänglichen Ersatz dar. Die Vorhaltung eines baugleichen Fahrzeugs, das als Ersatzfahrzeug jedoch nur wenige Tage zum Einsatz käme, ist im Rahmen des Probebetriebs wirtschaftlich nicht vertretbar, denn es handelt sich um eine Einzelbeschaffung ausschließlich für den Betrieb der Linie 69.
Da unabhängig von den aufgetretenen technischen Problemen die Einführung dieser Quartiersbuslinie als Erfolg bewertet werden kann, soll ab Ende 2010 der Probebetrieb in einen Regelbetrieb übergehen und die Buslinie 69 in das Linienbündel A integriert werden. Damit sind dann auch vertragliche Vereinbarungen mit dem Betreiber über die Anschaffung eines besser geeigneten Ersatzfahrzeugs verbunden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2010OFOF 1133/9Fahrzeug der Buslinie 69Ortsbeiratsantrag · SPD
- 18. Februar 2010OMOM 3960Fahrzeug der Buslinie 69Direktanregung
- 16. März 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 6 WochenSTST 429Fahrzeug der Buslinie 69Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab