Haltestellen der VGF im Ortsbezirk 10 hier: Gesamtlinien- und Straßenplan der Stadt Frankfurt am Main
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2010, ST 420
Betreff:
Haltestellen der VGF im Ortsbezirk 10 hier: Gesamtlinien- und Straßenplan der Stadt Frankfurt am Main
Gesamtlinienpläne für Frankfurt am Main gibt es nur im Format DIN A0 und DIN A1. Ein kleinerer Druck wäre nicht mehr lesbar. Sie können nur an Haltestellen aufgehängt werden, die über ausreichend große Vitrinen verfügen und diese noch nicht anderweitig durch Fahrpläne oder Tarifinformationen belegt sind.
Vitrinen sind im Regelfall in Wartehallen integriert. Nach dem gültigen Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main (NVP) sollen schrittweise alle Haltestellen, sofern es die räumlichen Gegebenheiten erlauben, mit Wartehallen ausgestattet werden.
Zur Orientierung im Nahbereich der Haltestellen werden seit Frühjahr 2009 nach und nach an allen Haltestellen "Haltestellenumgebungspläne“ im Format DIN A4 aufgehängt. Diese Pläne bilden die fußläufige Umgebung mit den weiteren Haltestellen und den wichtigen Zielen ab.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Dezember 2009OFOF 888/10Haltestellen der VGF im Ortsbezirk 10 hier: Gesamtlinien- und Straßenplan der Stadt Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. Januar 2010OMOM 3843Haltestellen der VGF im Ortsbezirk 10 hier: Gesamtlinien- und Straßenplan der Stadt Frankfurt am MainDirektanregung
- 16. März 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 420Haltestellen der VGF im Ortsbezirk 10 hier: Gesamtlinien- und Straßenplan der Stadt Frankfurt am MainStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab