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Lärmminderungsplan Höchst hier: Gebeschusstraße nördlich Silostraße

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2009, ST 411

Betreff:

Lärmminderungsplan Höchst hier: Gebeschusstraße nördlich Silostraße

Zu Frage 1:

Die durchgeführte Grunderneuerung in der Silostraße hat objektiv zu einer Verbesserung der Lärmsituation beigetragen, da sie eine deutliche Verbesserung des Straßenzustandes bewirkt hat und sich damit auch positiv auf die Emissionen auswirkt. Eine deutliche Zunahme des Verkehrs kann nicht verzeichnet werden. Selbst ohne vorliegende Verkehrszählungen ist eine Verdoppelung der Verkehrsmenge erforderlich, um eine wahrnehmbare Erhöhung der Lärmbelastung durch die Straße zu bewirken.

Zu Frage 2:

Bei der Betrachtung des Schienenlärms in Frankfurt a. M.-Höchst an der Gebeschusstraße zwischen Heimchenweg 86 (in M 253/04 fälschlicherweise als Gebeschusstraße 98 bezeichnet) und Adelonstraße 27 muss zwischen den Schienenstrecken des Bundes (Frankfurt/Nordmainstrecke, Sanierungsabschnitt 85, Streckennummern 3603 und 3610) und der Schienenstrecke der Hessischen Landesbahn GmbH zwischen Frankfurt a. M.-Höchst und Liederbach unterschieden werden. Die Aufnahme der Schienenstrecken des Bundes Nr. 3603 und Nr. 3610, Sanierungsabschnitt 85, in das Lärmsanierungsprogramm an Bundesschienenwegen im Bereich Frankfurt a. M.-Höchst, südlich der Silostraße, erfolgte im Jahr 2005 und wird in Anhang 3 zum Gesamtkonzept der Lärmsanierung dargestellt.

Mit der Gesamtkonzeption liegt ein Überblick über die aktuellen Lärmemissionen und damit über den Gesamtbedarf der Lärmsanierung vor. Die Vorgehensweise ist näher im Erläuterungstext "Gesamtkonzept der Lärmsanierung“ dargestellt. Die Ergebnisse sind aus den Anhängen 1-3 zur Gesamtkonzeption ersichtlich.

Die Bearbeitung der Streckenabschnitte erfolgt entsprechend dem Lärmsanierungsprogramm des Bundes nach einer Priorisierungskennziffer (PKZ). In diese fließt die Anzahl der Anwohner mit Lärmbelastungen oberhalb von Lärmsanierungsgrenzwerten, sowie die erreichbare Lärmminderung durch die geplante Lärmsanierung ein. Bevorzugt zu sanieren sind nach diesem Sanierungsprogramm Streckenabschnitte, bei denen die Wirkung der Lärmsanierung besonders hoch ist.

Derzeit werden die Streckenabschnitte des Anhangs 1 des Lärmsanierungsprogramms an Bundesschienenwegen durch die zuständige DB ProjektBau GmbH abgearbeitet, erst danach folgen die Schienenstrecken des Anhangs 3, zu denen der vorgenannte Sanierungsabschnitt 85 gehört.

Aufgrund der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel von bundesweit insgesamt 100 Mio. € je Jahr seit 2007, ist allerdings mit einem Beginn der Planungen zur Lärmsanierung in diesem Streckenabschnitt leider erst mittel- bis langfristig, d.h. in mehreren Jahren zu rechnen.

Inwieweit die Schienenstrecke der Hessischen Landesbahn GmbH zwischen Frankfurt/Höchst und Liederbach, nördlich der Silostraße, in die Sanierungsmaßnahmen des Bundes einbezogen werden kann, wird bei Planungsbeginn der Lärmsanierung an den Schienenstrecken des Bundes durch die zuständige DB ProjektBau GmbH geprüft werden.

Ausführliche Informationen zum Lärmsanierungsprogramm an Bundesschienenwegen sind auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung "http://www.bmvbs.de/Verkehr“ unter der Rubrik Schiene / Lärmschutz abrufbar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Dezember 2008OFOF 1029/6Lärmminderungsplan Höchst hier: Gebeschusstraße nördlich SilostraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 13. Januar 2009VV 847Lärmminderungsplan Höchst hier: Gebeschusstraße nördlich SilostraßeAnfrage
  3. 8. April 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 411Lärmminderungsplan Höchst hier: Gebeschusstraße nördlich Silostraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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