Tannenkopfweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2009, ST 409
Betreff:
Tannenkopfweg
Zu 1.:
Die Einfahrt in den Tannenkopfweg ist an der Einmündung der Straße "Zur Frankenfurt“ bereits eingeengt. Darüber hinaus ist dieser Bereich nur für Anlieger freigegeben.
Weitere bauliche Maßnahmen werden daher nicht in Betracht gezogen.
Zu 2.:
Der Anfrage wird entsprochen.
Die bisherige Beschilderung mit Verkehrszeichen 253 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) - Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8t - wird durch das Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) ersetzt.
Der Zusatz "Anlieger frei“ bleibt erhalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Dezember 2008OFOF 1025/6TannenkopfwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Januar 2009VV 846TannenkopfwegAnfrage
- 20. März 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 409TannenkopfwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab