Sie lesen ein Dokument der Frankfurter Lokalpolitik auf Frankfurt Gestalten — einem unabhängigen Informationsangebot, das erklärt, was Ortsbeiräte und Stadtverordnete beschließen. Was ist das hier? →
Bebauung des Geländes der ehemaligen Feuerwache I - Wann passiert endlich etwas?
Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2013, ST 393
Betreff: Bebauung des Geländes der ehemaligen Feuerwache I - Wann passiert endlich etwas?
- Wer ist zurzeit Eigentümer und Besitzer des Geländes der ehemaligen Feuerwache I? Eigentümer des Areals ist zurzeit die städtische Gesellschaft Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG (BKRZ GmbH & Co. KG). Der mit dem Käufer, der Firma Eastside real estate GmbH & Co. KG, seinerzeit geschlossene Kaufvertrag konnte noch nicht vollzogen werden, da der Eigentumsübergang noch nicht stattgefunden hat. Inzwischen ist die Firma CEREP Eastside S.à.r.l., eine Gesellschaft luxemburgischen Rechts, als Rechtsnachfolgerin der Eastside real estate GmbH & Co. KG berechtigte Inhaberin aller Rechte und Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag. Diese hat die Firma GOLD.STEIN real estate M+E GmbH & Co. KG mit der Grundstücksentwicklung und dem Management des Neubauprojekts betraut.
- Haben sich die Pläne zur Bebauung des Gebietes seit der Vorstellung im Ortsbeirat grundsätzlich verändert? Die Planung zum Bauvorhaben und der Bebauung des Gebietes sowie deren Vorstellung im Ortsbeirat erfolgte im Benehmen der städtischen Ämter mit dem Projektentwickler GOLD.STEIN real estate M+E GmbH & Co. KG und haben sich seit der Vorstellung im Ortsbeirat nicht wesentlich verändert.
- Worin liegen die Ursachen für den verzögerten Baubeginn? Im Vorfeld der Einreichung eines Bauantrags des Projektenwicklers war es für das Plangebiet zunächst erforderlich, ein neues Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Umfängliche Abstimmungen insbesondere zur Lage der Trasse der Nordmainischen S-Bahn und zur "Seveso" Thematik (Gefahrguthalle Osthafen) haben dabei insgesamt zu Verfahrensverzögerungen geführt.
- Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, um den Baubeginn zu beschleunigen? Eine detaillierte Bauvoranfrage für die gesamte Neubebauung auf dem Grundstück der ehemaligen Feuerwache I wurde im Oktober 2012 vom Magistrat positiv beschieden. Der Satzungsbeschluss wird voraussichtlich noch vor der Sommerpause 2013 gefasst werden.
- Wann beginnt die Bebauung und ist mit einer Fertigstellung zu rechnen? Laut Aussage des Projektmanagements von GOLD.STEIN real estate M+E GmbH & Co. KG wird zurzeit der Bauantrag erarbeitet. Der Baubeginn liegt nach derzeitigem Planungsstand voraussichtlich im Herbst 2013, die Fertigstellung ist für Ende 2015 avisiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. November 2012OFOF 219/4Bebauung des Geländes der ehemaligen Feuerwache I - Wann passiert endlich etwas?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. November 2012OMOM 1768Bebauung des Geländes der ehemaligen Feuerwache I - Wann passiert endlich etwas?Direktanregung
- 8. März 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 393Bebauung des Geländes der ehemaligen Feuerwache I - Wann passiert endlich etwas?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
STStellungnahme des Magistrats
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab