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Baufortschritt am Gleisdreieck Heddernheimer Landstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
9 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2010, ST 393

Betreff:

Baufortschritt am Gleisdreieck Heddernheimer Landstraße

zu 1.)

Im Bereich Heddernheimer Landstraße entsteht in Verbindung mit dem Neubau der D IV-Strecke zum Riedberg ein neues Gleisdreieck. Hierfür sollte im November 2009 der erste Abschnitt mit der neuen Verbindungskurve Heddernheimer Landstraße/Zeilweg (U1) in Betrieb genommen werden. Wegen Problemen bei der Herstellung der Fahrleitungsmasten konnte dies nicht im November realisiert werden. Um den Termin der Inbetriebnahme der

D IV-Strecke im Dezember 2010 nicht zu gefährden, wurde die benötigte Sperre in den Januar 2010 verschoben. Aufgrund der extremen Witterungsverhältnisse in der 4. KW 2010 verzögerte sich die Inbetriebnahme des ersten Abschnittes um eine Woche.

zu 2.)

Auf den aktuellen Zeitplan zur Fertigstellung des Gleisdreieckes hat die Verzögerung der Inbetriebnahme des Streckenabschnittes A keine Auswirkungen.

zu 3)

Die Verzögerung im Streckenabschnitt Heddernheimer Landstraße hat keinen Einfluss auf den Inbetriebnahmetermin des Gesamtprojektes im Dezember 2010.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Januar 2010OFOF 546/8Baufortschritt am Gleisdreieck Heddernheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 21. Januar 2010VV 1203Baufortschritt am Gleisdreieck Heddernheimer LandstraßeAnfrage
  3. 10. März 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 9 Wochen
    STST 393Baufortschritt am Gleisdreieck Heddernheimer Landstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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