Stromanschluss in der Sinaianlage
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2009, ST 391
Betreff:
Stromanschluss in der Sinaianlage
Der Magistrat beabsichtigt, aus den nachfolgenden Gründen der Anregung nicht zu entsprechen.
Die Ermittlung des tatsächlichen Energieverbrauchs ist bei dem vorgeschlagenen Anschluss nicht möglich.
Es müsste daher eine Zählereinrichtung installiert und für jeden Nutzungszeitraum eine vertragliche Festlegung zwischen der SRM Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH und dem jeweiligen Nutzer hinsichtlich Freischaltung und Verbrauchsabrechnung getroffen werden.
Eine Übernahme der Kosten sowohl für die Errichtung, als auch für die Verbrauchs- und Unterhaltungskosten im Rahmen der öffentlichen Straßenbeleuchtung ist nicht möglich.
Die Nutzung einer solchen Anschlussmöglichkeit wäre tagsüber nicht gegeben, da die Beleuchtungseinrichtungen nur innerhalb der jahreszeitabhängigen Beleuchtungszeiten spannungsführend sind.
Außerdem läge der max. Anschlussstrom einer solchen Steckdose bei 10A. Dies kann schon beim Einsatz von handelsüblichen elektrischen Kettensägen, welche nach den vorliegenden Informationen an den gewünschten Anschluss angeschlossen werden sollen, zu Problemen führen.
Der Magistrat hält aus den vorgenannten Gründen den Einsatz eines netzunabhängigen, transportablen Notstromaggregates für die einfachere und wirtschaftlichere Lösung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2008OFOF 794/9Stromanschluss in der SinaianlageOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Dezember 2008OMOM 2837Stromanschluss in der SinaianlageDirektanregung
- 20. März 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 391Stromanschluss in der SinaianlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab