Baulandumlegungsvorhaben im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 38
Betreff: Baulandumlegungsvorhaben im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße Die Ermittlung der Einheitswerte und gegebenenfalls deren Neufestsetzung bei Grundstücksveränderungen liegen in der Zuständigkeit der Finanzverwaltung. Der Magistrat kann deshalb keine Aussage zur Änderung der Einheitswerte machen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Juli 2014MM 116Baulandumlegung nach § 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich AltEschersheim/ZaunstraßeMagistratsvortrag
- 4. November 2014OFOF 850/9Bauland-Umlegungsvorhaben Alt Eschersheim/ZaunstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP, CDU, FREIE_WÄHLER
- 6. November 2014VV 1158Baulandumlegungsvorhaben AltEschersheim/ZaunstraßeAnfrage
- 12. Januar 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 38Baulandumlegungsvorhaben im Bereich Alt Eschersheim/ZaunstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab