Fließwasserverbindung Enkheimer Ried - Ostparkweiher hier: Eiswerkweiher 1.600 m3 in Enkheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 38
Betreff: Fließwasserverbindung Enkheimer Ried - Ostparkweiher hier: Eiswerkweiher 1.600 m3 in Enkheim Die Fließwasserverbindung mit ihren jeweiligen Teilobjekten ist durch eine wasserrechtliche Planfeststellung als Kompensationsmaßnahme für den U-Bahnbetriebshof Ost rechtswirksam genehmigt. Vom Magistrat werden derzeit mögliche Alternativen geprüft. Sobald Ergebnisse vorliegen, werden diese dem Ortsbeirat umgehend unaufgefordert vorgestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. August 2011OFOF 46/16Fließwasserverbindung Enkheimer Ried - Ostparkweiher hier: Eiswerkweiher 1.600 m2 in EnkheimOrtsbeiratsantrag · WBE
- 13. September 2011OAOA 76Fließwasserverbindung Enkheimer Ried - Ostparkweiher hier: Eiswerkweiher 1.600 m2 in EnkheimAnregung
- 5. März 2012STST 391Flließwasserverbindung Enkheimer Ried - Ostparkweiher hier: Eiswerkweiher 1.600 m2 in EnkheimStellungnahme
- 10. September 2012STST 1499Flließwasserverbindung Enkheimer Ried - Ostparkweiher hier: Eiswerkweiher 1.600 m2 in EnkheimStellungnahme
- 18. Februar 2013STST 310Flließwasserverbindung Enkheimer Ried - Ostparkweiher hier: Eiswerkweiher 1.600 m2 in EnkheimStellungnahme
- 20. September 2013STST 1429Fließwasserverbindung Enkheimer Ried - Ostparkweiher hier: Eiswerkweiher 1.600 m3 in EnkheimStellungnahme
- 13. Januar 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 124 WochenSTST 38Fließwasserverbindung Enkheimer Ried - Ostparkweiher hier: Eiswerkweiher 1.600 m3 in EnkheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab