Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Bunker in Heddernheim

Vorlagentyp: STMagistrat
351 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Verträge für den Musikbunker in der Heddernheimer Kirchstraße 32 dargelegt und bestätigt, dass keine Nutzungsänderung geplant ist. Zudem wird auf die fehlenden Informationen zu anderen Bunkern hingewiesen, die nicht im städtischen Eigentum stehen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Hadrianstraße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.10.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Hadrianstraße per E-Mail

Stellungnahme des Magistrats

Zu a) Für den Musikbunker in der Heddernheimer Kirchstraße 32 hält der Magistrat insgesamt drei Verträge. Einen Gestattungsvertrag für den Hof, einen Vertrag über Räume im Dachgeschoss (Atelier), die beide unbefristet sind, sowie einen Vertrag über die Musikräume. Dieser Vertrag, der bis zum 31.03.2020 für zwanzig Jahre fest abgeschlossen war, verlängert sich nach Ablauf jährlich von Jahr zu Jahr. Zu b) und c): Ausschließlich der Bunker in der Heddernheimer Kirchstraße 32 befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt. Eine Nutzungsänderung zur bisherigen Nutzung ist zurzeit nicht geplant. Zu den weiteren angesprochenen Bunkern, die nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt stehen, liegen dem Magistrat keine Informationen zur derzeitigen oder zukünftigen Nutzung vor. Zu d) Die Vertragspartner sind bisher nicht mit entsprechenden Verlängerungswünschen an den Magistrat herangetreten. Wenn einer der Nutzer eine solche Anfrage stellt, wird der Magistrat mit ihm in Verhandlung treten und im Einzelfall prüfen, ob eine andere zeitliche Befristung mit einer damit einhergehenden Festlegung der Stadt Frankfurt am Main auf bestimmte Nutzer notwendig und angemessen ist. Zu e) Der Bunker in der Hadrianstraße befindet sich nicht im städtischen Eigentum. Die aktuelle Nutzung der Liegenschaft ist dem Magistrat nicht bekannt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Juni 2013STST 790Bunkernutzung in HeddernheimStellungnahme
  2. 12. November 2019OFOF 498/8Bunker in HeddernheimOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 4. Dezember 2019VV 1516Bunker in HeddernheimAnfrage
  4. 2. März 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 351 Wochen
    STST 376Bunker in Heddernheim
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen