Setzen von Pollern hier: Gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 376
Betreff: Setzen von Pollern hier: Gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24 Aufgrund der geringen Gehwegbreite und der daraus resultierenden unzumutbaren Belastung für die Passanten kann der Anregung des Ortsbeirates nicht entsprochen werden. Allerdings wird die Thematik des verkehrswidrigen Parkens in diesem Bereich an die Städtische Verkehrspolizei weitergegeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. November 2017OFOF 662/5Setzen von Pollern hier: Gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24Ortsbeiratsantrag · CDU
- 24. November 2017OMOM 2438Setzen von Pollern hier: Gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24Direktanregung
- 19. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 376Setzen von Pollern hier: Gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab