Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie Beschluss einer Veränderungssperre für das Grundstück zwischen Triftstraße und Goldsteinstraße aufgrund der politischen Willensbildung
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2010, ST 376
Betreff:
Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie Beschluss einer Veränderungssperre für das Grundstück zwischen Triftstraße und Goldsteinstraße aufgrund der politischen Willensbildung
Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist nicht notwendig. Das Grundstück ist städtisches Eigentum und eine Wohnnutzung planungsrechtlich möglich. Die Initiative "Gewagt Wohnen“ hat zwischenzeitlich sein Interesse an dieser Liegenschaft zurückgezogen. Derzeit läuft eine Ausschreibung zur Veräußerung der Fläche unter Beachtung folgender Gesichtspunkte:
- Großflächiger Einzelhandel wird ausgeschlossen.
- Als Nutzung oberhalb des Erdgeschosses wird ausschließlich eine Wohnnutzung gewünscht.
- Familienfreundliche, seniorengerechte und gemeinschaftliche Wohnprojekte werden bevorzugt berücksichtigt.
- Barrierefreiheit und Passivhausstandard sind kaufvertraglich zu sichern.
- Eine Nord-Süd-Durchwegung ist auf Dauer zu ermöglichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Oktober 2009OAOA 1022Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie Beschluss einer Veränderungssperre für das Grundstück zwischen Triftstraße und Goldsteinstraße aufgrund der politischen WillensbildungAnregung
- 30. Oktober 2009OFOF 926/5Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie Beschluss einer Veränderungssperre für das Grundstück zwischen Triftstraße und Goldsteinstraße aufgrund der politischen WillensbildungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. März 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 376Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie Beschluss einer Veränderungssperre für das Grundstück zwischen Triftstraße und Goldsteinstraße aufgrund der politischen WillensbildungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab