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Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie Beschluss einer Veränderungssperre für das Grundstück zwischen Triftstraße und Goldsteinstraße aufgrund der politischen Willensbildung

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2010, ST 376

Betreff:

Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie Beschluss einer Veränderungssperre für das Grundstück zwischen Triftstraße und Goldsteinstraße aufgrund der politischen Willensbildung

Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist nicht notwendig. Das Grundstück ist städtisches Eigentum und eine Wohnnutzung planungsrechtlich möglich. Die Initiative "Gewagt Wohnen“ hat zwischenzeitlich sein Interesse an dieser Liegenschaft zurückgezogen. Derzeit läuft eine Ausschreibung zur Veräußerung der Fläche unter Beachtung folgender Gesichtspunkte:

  1. Großflächiger Einzelhandel wird ausgeschlossen.
  2. Als Nutzung oberhalb des Erdgeschosses wird ausschließlich eine Wohnnutzung gewünscht.
  3. Familienfreundliche, seniorengerechte und gemeinschaftliche Wohnprojekte werden bevorzugt berücksichtigt.
  4. Barrierefreiheit und Passivhausstandard sind kaufvertraglich zu sichern.
  5. Eine Nord-Süd-Durchwegung ist auf Dauer zu ermöglichen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Oktober 2009OAOA 1022Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie Beschluss einer Veränderungssperre für das Grundstück zwischen Triftstraße und Goldsteinstraße aufgrund der politischen WillensbildungAnregung
  2. 30. Oktober 2009OFOF 926/5Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie Beschluss einer Veränderungssperre für das Grundstück zwischen Triftstraße und Goldsteinstraße aufgrund der politischen WillensbildungOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 5. März 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 376Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie Beschluss einer Veränderungssperre für das Grundstück zwischen Triftstraße und Goldsteinstraße aufgrund der politischen Willensbildung
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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