Sossenheim: Was ist im Gebiet südlich der A 66 geplant?
Zusammenfassung
Der Magistrat hat festgestellt, dass das Gebiet südlich der A 66 aufgrund ökologischer Darstellungen und der Lage im Landschaftsschutzgebiet nicht für eine Baulandentwicklung geeignet ist. Es wird jedoch eine Weiterentwicklung bestehender Stadtquartiere in der angrenzenden Fläche im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes angestrebt.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Im Regionalen Flächennutzungsplan wurden für das eingezeichnete Gebiet eine Vielzahl an ökologischen Darstellungen getroffen: Vorranggebiet Regionaler Grünzug, Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft, Ökologisch bedeutsame Flächennutzung sowie Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktion. Des Weiteren liegt der westliche Teilbereich im Landschaftsschutzgebiet. Darüber hinaus ist die 40 Meter Bauverbotszone der BAB 66 zu beachten. Aus den vorgenannten Gründen ist aus Sicht des Magistrats das genannte Gebiet nicht für eine Baulandentwicklung geeignet. Ergänzend ist aber festzuhalten, dass direkt östlich angrenzend an das rot umrandete Gebiet im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ein Bereich für die "Weiterentwicklung von bestehenden Stadtquartieren" definiert wurde. Hierbei soll es sich um die Weiterentwicklung/Nachverdichtung der bestehenden Siedlung handeln. Das Nachverdichtungsmanagement wird diese Fläche untersuchen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. November 2019OFOF 1155/6Sossenheim: Was ist im Gebiet südlich der A 66 geplant?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 26. November 2019OMOM 5427Sossenheim: Was ist im Gebiet südlich der A 66 geplant?Direktanregung
- 2. März 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 375Sossenheim: Was ist im Gebiet südlich der A 66 geplant?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab