Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 372
Betreff:
Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim
Nach derzeitiger Rechtslage und Rechtsprechung muss zur Einrichtung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung eine besondere Gefahrenlage bestehen.
Um zu belastbaren Erkenntnissen zu gelangen, wird der Magistrat zunächst eine Langzeitmessung durchführen, um die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten an der beschriebenen Örtlichkeit festzustellen und hiernach gegebenenfalls Maßnahmen im Sinne der Anregung anordnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2011OFOF 185/6Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in ZeilsheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. November 2011OMOM 611Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in ZeilsheimDirektanregung
- 5. März 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 372Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in ZeilsheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab