Wird der Bunker zur Gedenkstätte umgebaut?
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 35
Betreff: Wird der Bunker zur Gedenkstätte umgebaut? Vorläufige Stellungnahme: Die Herausnahme der Bunkerliegenschaft Friedberger Anlage 5 aus der Zivilschutzbindung ist seitens der Bundesverwaltung inzwischen erfolgt. Der Bundesverwaltung liegt das nachdrückliche Erwerbsinteresse des Magistrats an der Bunkerliegenschaft bereits vor. Die Erwerbsverhandlungen mit dem Bund sind noch nicht abgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. Januar 2010 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 3636 — Direktanregung vom 29. September 2009.