Straßenbahntrasse der Linie 11 ab "Alt-Fechenheim" als Rasengleis
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- Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim, Schießhüttenstraße08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2014, ST 355
Betreff: Straßenbahntrasse der Linie 11 ab "Alt-Fechenheim" als Rasengleis Grundsätzlich ist es aus technischer und bahnbetrieblicher Sicht möglich, den genannten Streckenabschnitt als Rasengleis anzulegen. Für die Umgestaltung in ein Rasengleis, das die heutigen Anforderungen an den Bahnbetrieb und der Infrastruktur erfüllt, ist es jedoch erforderlich, den Streckenabschnitt ab dem Erdplanum in der neuen Oberbauform (Rasengleis) herzustellen. Eine grundhafte Erneuerungsmaßnahme ist aus heutiger Sicht, entsprechend dem derzeitigen Zustand der Gleisanlage, innerhalb der nächsten 10 Jahre nicht erforderlich und kann deshalb unter wirtschaftlichen Erwägungen derzeit nicht erfolgen. Bei einem direkten Kostenvergleich zwischen einem Rasengleis und einem konventionellen Schotteroberbau, wie dieser standardmäßig zwischen den Haltestellen "Alt Fechenheim" und "Schießhüttenstraße" eingebaut ist, sind zusätzliche Kosten von ca. 600,00 Euro pro lfdm. Gleis zu erwarten. Für den gesamten Streckenabschnitt wären damit, bei der Realisierung der Strecke als Rasengleis, mit zusätzlichen Gesamtkosten von rund. 1,14 Mio. Euro gegenüber einer Bauweise in Schotteroberbau, auszugehen. Der Magistrat bittet den Ortsbeirat um Verständnis, dass aus den vorgenannten Kostengründen der Anregung nicht gefolgt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. November 2013OFOF 222/11Straßenbahntrasse der Line 11 ab .Alt-Fechenheim" als RasengleisOrtsbeiratsantrag
- 25. November 2013OMOM 2680Straßenbahntrasse der Linie 11 ab „Alt-Fechenheim“ als RasengleisDirektanregung
- 7. März 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 355Straßenbahntrasse der Linie 11 ab "Alt-Fechenheim" als RasengleisStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab