Durchgehend Tempo 30 ab dem Kreisel in der Victor-Slotosch-Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2013, ST 33
Betreff: Durchgehend Tempo 30 ab dem Kreisel in der Victor-Slotosch-Straße Die Victor-Slotosch-Straße liegt in dem angesprochenen Straßenabschnitt zwischen einem Gewerbe- und einem Wohngebiet. Eine Reduzierung der gegenwärtigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ist nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften nur möglich, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko im Straßenverkehr erheblich übersteigt. Die Auswertung der Unfallsituation in diesem Bereich lässt eine besondere Gefährdungssituation, die eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit rechtfertigen könnte, nicht erkennen. Vor diesem Hintergrund vermag der Magistrat der Anregung nicht zu folgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. September 2012OFOF 138/16Durchgehend ab dem Kreisel Tempo 30 in der Victor-Slotosch-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. September 2012OMOM 1604Durchgehend Tempo 30 ab dem Kreisel in der Victor-Slotosch-StraßeDirektanregung
- 14. Januar 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 33Durchgehend Tempo 30 ab dem Kreisel in der Victor-Slotosch-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab