Bücherschrank in Höchst
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 334
Betreff: Bücherschrank in Höchst Die Prüfung der Anregung ergab, dass sowohl die Fußgängerzone in der Königsteiner Straße, als auch der in der Anregung nicht genannte Andreasplatz als Standorte für öffentliche Bücherschränke geeignet sind. Die weiteren vorgeschlagenen Standorte sind aufgrund der beschränkten Flächenverfügbarkeit und der Grundstückseigentumsverhältnisse als ungeeignet anzusehen. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. September 2010OFOF 1604/6Bücherschrank in HöchstOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 26. Oktober 2010VV 1432Bücherschrank in HöchstAnfrage
- 16. Februar 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 334Bücherschrank in HöchstStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab