Verlegung der Haltestelle und auf den Anzeigetafeln der VGF an der Galluswarte auch die Abfahrtzeiten der Buslinie 52 anzeigen
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 327
Betreff: Verlegung der Haltestelle und auf den Anzeigetafeln der VGF an der Galluswarte auch die Abfahrtzeiten der Buslinie 52 anzeigen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2014STST 1356Auf den Anzeigetafeln der VGF an der Galluswarte sollen neben den Linien 11 und 21 auch die Busabfahrtszeiten der Linie 52 mit angezeigt werdenStellungnahme
- 14. Oktober 2014OFOF 548/1Verlegung der Haltestelle und auf den Anzeigetafeln der VGF an der Galluswarte auch die Abfahrtzeiten der Buslinie 52 anzeigenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. Oktober 2014OFOF 535/1Auf den Anzeigetafeln der VGF an der Galluswarte auch die Abfahrtszeiten der Buslinie.52 anzeigenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Dezember 2014OMOM 3711Verlegung der Haltestelle und auf den Anzeigetafeln der VGF an der Galluswarte auch die Abfahrtzeiten der Buslinie 52 anzeigenDirektanregung
- 2. März 2015Sie sind hierSTST 327Verlegung der Haltestelle und auf den Anzeigetafeln der VGF an der Galluswarte auch die Abfahrtzeiten der Buslinie 52 anzeigenStellungnahme
- 3. August 2015OFOF 653/1Verlegung der Haltestelle und auf den Anzeigetafeln der VGF an der Galluswarte auch die Abfahrtzeiten der Buslinie 52 anzeigenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. September 2015Antwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 1335Verlegung der Haltestelle und auf den Anzeigetafeln der VGF an der Galluswarte auch die Abfahrtszeiten der Buslinie 52 anzeigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab