Unterliederbach: Beleuchtung des Fußwegs von der Schmalkaldener Straße zur Wartburgstraße zwischen Gewerbepark Löw und ALDI
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 320
Betreff: Unterliederbach: Beleuchtung des Fußwegs von der Schmalkaldener Straße zur Wartburgstraße zwischen Gewerbepark Löw und ALDI Mit Bezugnahme auf die Stellungnahme ST 876 vom 04.09.2006 handelt es sich um keine öffentliche Wegeverbindung, sondern um die Teilfläche eines privaten Grundstücks. Ob und in welchem Zeitraum diese Fläche vom Eigentümer beleuchtet wird, liegt ausschließlich in dessen Entscheidungsbereich. Auch eine Bereitschaft des Eigentümers, die Fremdnutzung als Wegeverbindung zwischen Schmalkaldener Straße und Wartburgstraße zu dulden oder eventuelle Haftungsansprüche zu befriedigen, ist dem Magistrat nicht bekannt. Ein Anspruch auf Fremdnutzung durch die Öffentlichkeit besteht nicht. Der Magistrat verweist daher erneut auf seine fehlende Zuständigkeit und kann daher dem Wunsch des Ortsbeirates nicht entsprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2017OFOF 535/6Unterliederbach: Beleuchtung des Fußwegs von der Schmalkaldener Straße zur Wartburgstraße zwischen Gewerbepark Löw und ALDIOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Dezember 2017OMOM 2546Unterliederbach: Beleuchtung des Fußwegs von der Schmalkaldener Straße zur Wartburgstraße zwischen Gewerbepark Löw und ALDIDirektanregung
- 19. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 320Unterliederbach: Beleuchtung des Fußwegs von der Schmalkaldener Straße zur Wartburgstraße zwischen Gewerbepark Löw und ALDIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab