Bustaktung an der Endhaltestelle der U7
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 320
Betreff: Bustaktung an der Endhaltestelle der U7 Aus den nachfolgend angeführten Gründen, bedauert es der Magistrat, keine günstigere Abstimmung der Umsteigebeziehungen an der Endhaltestelle der U 7 in Hausen anbieten zu können: Die Buslinie 72 stellt über das Nordwestzentrum und Hausen eine Verbindung zwischen den Stadtbahnlinien U1 und U7 dar. Die Linie U1 verkehrt abends im 15- bzw. im 30-Minuten-Takt. Die Linie U7 hingegen hat einen 20-Minuten-Takt. Es treffen also zwei unterschiedliche Grundtakte aufeinander, sodass eine passgenaue Abstimmung aller Umsteigebeziehungen nicht möglich ist. Für die Buslinie 72 musste daher entschieden werden, welcher Grundtakt gelten soll bzw. welche Umsteigebeziehungen angeboten werden können. Im Ergebnis trifft nun in Hausen ein 15-Minuten-Takt der Buslinie 72 auf einen 20-Minuten-Takt der Linie U7. Eine gewisse Verbesserung konnte jedoch durch die vor einigen Jahren auch abends eingerichtete Verlängerung der Buslinie 72 zum Industriehof erreicht werden. Denn die Fahrgäste können an dieser Station die Linien U6 und U7 erreichen. Der Vorteil besteht darin, dass die im 20-Minuten-Takt verkehrenden Linien U6 und U7 zwischen Industriehof und Zoo abends zusammen einen 10-Minuten-Takt bilden und somit die Wartezeiten verkürzt werden. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2010OFOF 771/7Bustaktung an der Endhaltestelle der U 7Ortsbeiratsantrag · SPD
- 26. Oktober 2010OMOM 4671Bustaktung an der Endhaltestelle der U 7Direktanregung
- 16. Februar 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 320Bustaktung an der Endhaltestelle der U7Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab