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Topographischen Stadtatlas im Maßstab 1:11.000 ergänzen

Vorlagentyp: STMagistrat
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2013, ST 31

Betreff: Topographischen Stadtatlas im Maßstab 1:11.000 ergänzen Das analoge Kartenwerk im Maßstab 1:10.000 wurde 2006 von der heutigen digitalen Stadtkarte 1:10.000 abgelöst. Diese Karte ist eine inhaltlich und graphisch modifizierte Ausgabe der Stadtgrundkarte. Diese Karte enthält keine Daten zur Präsentation von Höhenlinien und Hochspannungsleitungen. Die graphische und inhaltliche Ausprägung unterscheidet sich deshalb von der Vorgängerausgabe. Die Höhenliniendarstellung in der Kartenausgabe von 1996 hat einen erheblich älteren Stand, der die aktuellen Geländeformen nicht mehr maßstabsgetreu abbildet. Aus diesem Grund ist eine Übernahme in das heutige Kartenwerk ausgeschlossen. Mit der Einführung des BasisGIS im Stadtvermessungsamt erfolgt Anfang 2013 eine Migration der Daten zur Stadtgrundkarte. Diese berücksichtigt schon jetzt, dass die Stadtkarte 1:10.000 zukünftig auch außerhalb der Stadtgrenzen alle Straßennamen beinhaltet. Die Geschäftsprozesse sowie Prioritäten der zahlreichen Projekte 2013 und 2014 lassen dem Amt jedoch zurzeit keine freien Kapazitäten, die Kartendarstellung um Höhenlinien und Hochspannungsleitungen zu ergänzen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. August 2012OFOF 153/12Topographischen Stadtatlas 1:11.000 ergänzenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 24. August 2012OAOA 240Topographischen Stadtatlas im Maßstab 1:11.000 ergänzenAnregung
  3. 14. Januar 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 Wochen
    STST 31Topographischen Stadtatlas im Maßstab 1:11.000 ergänzen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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