Nied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße hinter der Niddabrücke
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 314
Betreff: Nied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße hinter der Niddabrücke Für die Einrichtung von Tempo 30 gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen kann eine Tempo 30-Zone eingerichtet werden, zum anderen kann mittels des Verkehrszeichens (VZ) 274 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert werden. Die Einrichtung einer Tempo 30-Zone auf einer Grundnetzstraße, speziell mit Busverkehr, ist grundsätzlich zu vermeiden. Generell muss unter anderem ein hoher Querungsbedarf in Verbindung mit hohem Fußgänger- und Radfahrverkehr vorliegen. In der Bolongarostraße scheint dies fraglich. Eine Eingliederung in die bestehende Tempo 30-Zone, östlich der Bolongarostraße, ist daher nicht möglich. Um Tempo 30 durch VZ 274 StVO "zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h" anzuordnen, sind konkret rechtfertigende Gründe, wie hohe Unfallzahlen notwendig. Die Bolongarostraße stellt jedoch keinen Unfallschwerpunkt dar. Unfallzahlen, die die Reduzierung der gesetzlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit rechtfertigen, sind nicht vorhanden. Aus diesen Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. September 2017OMOM 2090Nied: Sichtsituation an den Einmündungen der Straßen In der Krümm und Im Ziegelfeld in die Bolongarostraße verbessernDirektanregung
- 23. Oktober 2017OFOF 513/6Nied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße hinter der NiddabrückeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. November 2017OMOM 2365Nied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße hinter der NiddabrückeDirektanregung
- 19. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 314Nied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße hinter der NiddabrückeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab