Zugeparkter Radstreifen im Kreisel an der Martinskirchstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2009, ST 30
Betreff: Zugeparkter Radstreifen im Kreisel an der Martinskirchstraße Der Bereich der Absenkung am Übergang des Radweges auf die Fahrbahn wird entsprechend abgesichert, so dass ein Parken dort nicht mehr möglich sein wird. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Oktober 2008OFOF 964/6Zugeparkter Radstreifen im Kreisel an der MartinskirchstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Oktober 2008OMOM 2676Zugeparkter Radstreifen im Kreisel an der MartinskirchstraßeDirektanregung
- 5. Januar 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 30Zugeparkter Radstreifen im Kreisel an der MartinskirchstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab