Buslinie 44: 1. Haltestelle Jakobsbrunnenstraße 2. Haltestelle Pfortenstraße Aufstellen von Wartehallen jeweils in beide Fahrtrichtungen
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2008, ST 303
Betreff:
Buslinie 44:
- Haltestelle Jakobsbrunnenstraße
- Haltestelle Pfortenstraße Aufstellen von Wartehallen jeweils in beide Fahrtrichtungen
Die Prüfung der Anregung des Ortsbeirats hatte folgendes Ergebnis:
- Haltestelle Jakobsbrunnenstraße
a) Fahrtrichtung Alt-Fechenheim (Am Gansbühel)
Im Zusammenhang mit der grundhaften Erneuerung der Straße "Am Gansbühel“ soll die Haltestelle der Buslinie 44 in die Jakobsbrunnenstraße verlegt werden. Der Haltepunkt am jetzigen Standort soll dann nur noch für den Schulbusverkehr genutzt werden.
An dem künftig für den Linienverkehr vorgesehenen Standort ist beabsichtigt, eine Kaphaltestelle zu bauen. Sobald diese Maßnahme durchgeführt wurde, soll die Haltestelle mit einer Wartehalle ausgestattet werden, weil erst dann genügend Platz für einen Fahrgastunterstand ist. Da der Realisierungszeitpunkt für das Haltestellenkap noch nicht feststeht, kann gegenwärtig noch nicht mitgeteilt werden, wann mit der Errichtung einer Wartehalle zu rechnen ist.
b) Fahrtrichtung Friedhof Fechenheim (Konstanzer Straße)
Die Prüfung, ob auch an dieser Stelle die Errichtung einer Wartehalle möglich ist, konnte noch nicht zum Abschluss gebracht werden.
- Haltestelle Pfortenstraße
a) Fahrtrichtung Friedhof Fechenheim (Baumertstraße)
Auch für diesen Standtort wird noch geprüft, wie die Möglichkeit zur Errichtung einer Wartehalle geschaffen werden kann.
b) Fahrtrichtung Mittelseestraße (Pfortenstraße)
Die Anregung, am jetzigen Haltestellenstandort eine Wartehalle zu errichten, wurde der Evangelischen Kirchengemeinde als Anliegerin vorgetragen. Der Gemeindevorstand hat dem Vorschlag mit Hinweis auf den Denkmalschutz für die Kirche nicht zugestimmt. Deshalb soll die Einrichtung einer Wartehalle an diesem Standort nicht weiter verfolgt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. März 2007OFOF 108/11Buslinie 44: 1. Haltestelle Jakobsbrunnenstraße 2. Haltestelle Pfortenstraße Aufstellen von Wartehallen jeweils in beide FahrtrichtungenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. April 2007OMOM 1148Buslinie 44: 1. Haltestelle Jakobsbrunnenstraße 2. Haltestelle Pfortenstraße Aufstellen von Wartehallen jeweils in beide FahrtrichtungenDirektanregung
- 17. Juli 2007STST 1177Buslinie 44: 1. Haltestelle Jakobsbrunnenstraße 2. Haltestelle Pfortenstraße Aufstellen wvon Wartehallebn jeweils in beide FahrtrichtungenStellungnahme
- 13. Februar 2008Sie sind hierSTST 303Buslinie 44: 1. Haltestelle Jakobsbrunnenstraße 2. Haltestelle Pfortenstraße Aufstellen von Wartehallen jeweils in beide FahrtrichtungenStellungnahme
- 2. Oktober 2008Antwort des Magistrats · nach 79 WochenSTST 1426Buslinie 44:1. Haltestelle Jakobsbrunnenstraße2. Haltestelle PfortenstraßeAufstellen von Wartehallen jeweils in beiden FahrtrichtungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab