Den öffentlichen Raum attraktiver gestalten - Schaltkästen/Verteilerkästen im Ortsbezirk 9 in Angriff nehmen!
Zusammenfassung
Der Magistrat erkennt die Bedeutung von gestalterischen Maßnahmen an, kann jedoch keine eigenständigen städtischen Initiativen zur künstlerischen Gestaltung der Schaltkästen umsetzen. Es bestehen rechtliche und sicherheitsrelevante Rahmenbedingungen, die Zusammenarbeit mit den Konzessionsnehmern erfordern.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat sieht grundsätzlich die Bedeutung gestalterischer Maßnahmen, muss jedoch die rechtlichen, vertraglichen und sicherheitsrelevanten Rahmenbedingungen beachten. Eigenständige städtische Initiativen zur künstlerischen Gestaltung der Schaltkästen sind unter den derzeitigen Gegebenheiten nicht möglich, eine Kooperation mit den Konzessionsnehmern wäre aber theoretisch denkbar. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Magistrat die Fragen wie folgt:
Zu 1: Der Magistrat weist darauf hin, dass die Mainova AG lediglich Auskunft zu den Schalt- und Verteilerkästen ihrer Tochtergesellschaften, der Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) und der StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM), geben kann. Im Rahmen einer städtischen, europaweiten Ausschreibung wurde das Recht, Niederspannungsverteiler (NV) bzw. Schaltstellen (ST) der Mainova als Werbefläche zu nutzen, vergeben. Somit hat der Konzessionsnehmer aktuell die Möglichkeit, diese Flächen mit Werbung zu belegen. Ferner weist der Magistrat darauf hin, dass die Mainova AG derzeit über keine eigenständigen Verfügungsrechte hinsichtlich einer künstlerischen Gestaltung oder Reinigung der Niederspannungsverteiler bzw. Schaltstellen verfügt.
Zu 2: Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei Niederspannungsverteilern und Schaltstellen um elektrische Betriebsräume handelt, deren Funktionsfähigkeit jederzeit gewährleistet sein muss, ist eine generelle künstlerische Gestaltung durch Dritte aktuell nicht vorgesehen. Jede Form der Bemalung oder Gestaltung müsste zudem den Sicherheits- und Wartungsanforderungen der Betreiber entsprechen, was in der Praxis eine enge Abstimmung mit den jeweiligen Konzessionsnehmern erfordert.
Zu 3: Auch für die Initiierung eines Wettbewerbs zur künstlerischen Gestaltung von Niederspannungsverteiler oder Schaltstellen bestehen derzeit aufgrund der vertraglichen und sicherheitstechnischen Rahmenbedingungen Einschränkungen. Ein derartiger Wettbewerb könnte nur in Abstimmung mit dem Konzessionsnehmer sowie unter Einhaltung aller Betriebs- und Sicherheitsauflagen durchgeführt werden. Eine generelle Regelung zur künstlerischen Nutzung der Niederspannungsverteiler und Schaltstellen durch die Stadt oder das Stadtmarketing ist aktuell nicht vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Februar 2024OFOF 688/9Den öffentlichen Raum attraktiver gestalten - Schaltkästen/Verteilerkästen im Ortsbezirk 9 in Angriff nehmen!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Februar 2024VV 872Den öffentlichen Raum attraktiver gestalten - Schaltkästen/Verteilerkästen im Ortsbezirk 9 in Angriff nehmen!Anfrage
- 13. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 105 WochenSTST 295Den öffentlichen Raum attraktiver gestalten - Schaltkästen/Verteilerkästen im Ortsbezirk 9 in Angriff nehmen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab