Eiche in der Kleingartenanlage Pfingstweide als Naturdenkmal
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2011, ST 28
Betreff: Eiche in der Kleingartenanlage Pfingstweide als Naturdenkmal Bei dem als Naturdenkmal vorgeschlagenen Baum handelt es sich um eine stattliche Eiche, die aus ihrer Waldrandlage jedoch nicht hervorsticht. Der Ausweisung eines Baumes als Naturdenkmal liegt aber der Gedanke zugrunde, herausragende, seltene Exemplare etwa als Zeitzeugen einer besonderen Begebenheit, einer typischen Nutzung oder aufgrund des hohen Alters unter Schutz zu stellen und zu bewahren. Gemessen an diesen Kriterien ist eine Unterschutzstellung als Naturdenkmal leider nicht möglich. Der Baum ist aber ohne Frage wertvoll und prägend für die Kleingartenanlage. Entsprechend sind auch die Wertschätzung und die Pflege die dem Baum durch die Vereinsmitglieder entgegengebracht werden. Sein Erhalt steht daher außer Frage. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2010OFOF 654/16Eiche in der Kleingartenanlage Pfingstweide als NaturdenkmalOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. September 2010OMOM 4541Eiche in der Kleingartenanlage Pfingstweide als NaturdenkmalDirektanregung
- 10. Januar 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 28Eiche in der Kleingartenanlage Pfingstweide als NaturdenkmalStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab