Warn- und Hinweisschilder vor der AWO-Krabbelstube bzw. dem Kindergarten in der Georg-Treser-Straße anbringen
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2011, ST 287
Betreff: Warn- und Hinweisschilder vor der AWO-Krabbelstube bzw. dem Kindergarten in der Georg-Treser-Straße anbringen Vorläufige Stellungnahme: Die Georg-Treser-Straße befindet sich innerhalb einer Tempo-30-Zone. Hier ist grundsätzlich an jeder Stelle mit querenden Fußgängern, insbesondere Kindern, zu rechnen, ohne dass es einer zusätzlichen Beschilderung bedarf. Der Straßenverlauf ist geradlinig und gut einsehbar. Unfälle in diesem Bereich sind nicht bekannt. Um zu belastbaren Erkenntnissen hinsichtlich der beobachteten Geschwindig-keitsübertretungen zu gelangen, wird der Magistrat Geschwindigkeitsmessungen vornehmen und hiernach im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat über gegebenen-falls notwendige Maßnahmen befinden. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Oktober 2010OFOF 1163/5Warn- und Hinweisschilder vor der AWO-Krabbelstube bzw. dem Kindergarten in der Georg-Treser-Straße anbringenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. Oktober 2010OMOM 4710Warn- und Hinweisschilder vor der AWO-Krabbelstube bzw. dem Kindergarten in der Georg-Treser-Straße anbringenDirektanregung
- 9. Februar 2011Sie sind hierSTST 287Warn- und Hinweisschilder vor der AWO-Krabbelstube bzw. dem Kindergarten in der Georg-Treser-Straße anbringenStellungnahme
- 8. August 2011Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 967Warn- und Hinweisschilder vor der AWO-Krabbelstube bzw. dem Kindergarten in der Georg-Treser-Straße anbringenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab