Zugangsbereich Jugendzentrum Ginnheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 285
Betreff: Zugangsbereich Jugendzentrum Ginnheim Der Zugangsbereich des Jugendzentrums Ginnheim unter der Rosa-Luxemburg-Straße weißt gestalterische Mängel auf. Erste Anregungen für eine Umgestaltung konnten entwickelt werden (siehe ST 811 vom 13.06.2014). Die weitere Planung auf dieser Grundlage, welche eine realistische Kostenschätzung umfassen würde, und eine mögliche Umsetzung kann derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Für den Bereich bestehen langfristige Pachtverträge mit privaten Eigentümern, welche daher im Besitz der Flächen sind und für die Nutzung und Unterhaltung dieser Flächen zuständig sind. Diese vertraglichen Verpflichtungen verhindern, dass die Stadt Frankfurt derzeit hier tätig werden kann. Im Zuge einer langfristigen Planung sollte dies jedoch weiter verfolgt werden. Der Magistrat wird eine mögliche Vertragsänderung prüfen, auf die Eigentümer zugehen und hierzu unaufgefordert erneut berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. August 2013OMOM 2426Zugangsbereich zum Jugendzentrum Ginnheim ansprechender gestalten!Direktanregung
- 6. Dezember 2013STST 1675Zugangsbereich zum Jugendzentrum Ginnheim ansprechender gestalten!Stellungnahme
- 13. Juni 2014STST 811Zugangsbereich zum Jugendzentrum Ginnheim ansprechender gestalten!Stellungnahme
- 1. September 2014OFOF 814/9Zugangsbereich Jugendzentrum GinnheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. September 2014OMOM 3431Zugangsbereich Jugendzentrum GinnheimDirektanregung
- 12. Januar 2015STST 36Zugangsbereich Jugendzentrum GinnheimStellungnahme
- 10. Juli 2015STST 1005Zugangsbereich Jugendzentrum GinnheimStellungnahme
- 5. Februar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 127 WochenSTST 285Zugangsbereich Jugendzentrum GinnheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab