Schaffung eines Fußgängerüberwegs am Harheimer Weg Nr. 82?????
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2011, ST 27
Betreff: Schaffung eines Fußgängerüberwegs am Harheimer Weg Nr. 82 Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit in dem angesprochenen Bereich auf 30 km/h reduziert wird. Um die Querung des Harheimer Weges in Höhe Hausnummer 82 zu verbessern, wird ein weiterer Fahrbahnteiler wie vor Hausnummer 76 eingebaut. In Anbetracht des Umstands, dass der Harheimer Weg nach dem geplanten Bau der Ortsrandstraße mittelfristig seine Verkehrsbedeutung als Durchfahrtsstraße verlieren wird und des vorhandenen geringen Fußgängeraufkommens, wird von der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs abgesehen. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. August 2010OFOF 1012/10Schaffung eines Fußgängerüberwegs am Harheimer Weg Nr. 82Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. September 2010OMOM 4519Schaffung eines Fußgängerüberwegs am Harheimer Weg Nr. 82Direktanregung
- 10. Januar 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 27Schaffung eines Fußgängerüberwegs am Harheimer Weg Nr. 82?????Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab