Bebauung der Grundstücke Wehrstraße/Offenbacher Landstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Wehrstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Parkplatz der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad der öffentlichen Nutzung zuführen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße auf Höhe der Sportanlage Mainwasen23.01.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße bis zur Stadtgrenze Offenbach25.05.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Wehrstraße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST 275
Betreff: Bebauung der Grundstücke Wehrstraße/Offenbacher Landstraße Dem Magistrat liegt zu der betreffenden Liegenschaft kein Bauantrag vor. Grundsätzlich kann mitgeteilt werden, dass die vom Ortsbeirat angeregten Maßnahmen bei den Bauberatungen berücksichtigt werden. Bei dem jetzigen Stand der Planungen kann der Magistrat jedoch keine Aussagen treffen, inwieweit die Anregungen des Ortsbeirates übernommen werden können. Der Magistrat wird die Bauherrschaft bitten, bei einer Konkretisierung des Bauvorhabens, die Planungen dem Ortsbeirat vorzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2012Sie sind hierSTST 275Bebauung der Grundstücke Wehrstraße/Offenbacher LandstraßeStellungnahme
- 11. Juni 2012BB 259Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr OberradMagistratsbericht
- 21. Dezember 2012Antwort des Magistrats · nach 44 WochenBB 559Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr OberradMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab