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Brüningbrunnen

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat stellt fest, dass der Brüningbrunnen funktionsfähig ist, jedoch für eine Umwandlung in einen Umwälzbrunnen umfangreiche Bauarbeiten erforderlich wären. Die Kosten für eine Sanierung und mögliche Versetzung des Brunnens sind hoch, was in die Planungen des Stadtplanungsamtes einfließt.

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Stellungnahme des Magistrats

Bereits mit Stellungnahme vom 29.10.2018 zur OM 3408, ST 2031, wurde erläutert, dass der Brüningbrunnen in einem funktionsfähigen Zustand ist. Der Brüningbrunnen ist ein Laufbrunnen und verfügt daher über keine technische Brunnenanlage. Der Brunnen wird manuell an- und abgestellt. Für den Umbau des Brunnens von einem Lauf- in einen Umwälzbrunnen wären Tiefbauarbeiten sowie Elektro-, Technik- und Sanitärinstallationen notwendig, hinzukommt der Ausbau der Brunnenkammer. Mit einer denkmalschutzrechtlichen Steinmetzsanierung werden die Kosten auf ca. 70.000 € geschätzt. Eine Versetzung des Brunnens mit Technikraum und neuer Umwälzanlage würde ca. 150.000 € kosten. In diesem Zusammenhang wird auf das Planungsvorhaben des Stadtplanungsamtes verwiesen, den Höchster Marktplatz umzugestalten und in diesem Zuge den Brüningbrunnen zu verlegen. Des Weiteren ist in diesem Zusammenhang das Denkmalamt miteinzubeziehen, ob und wohin der Brüningbrunnen aus denkmalschutzrechtlicher Sicht versetzt werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Oktober 2019OFOF 1139/6BrüningbrunnenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 22. Oktober 2019VV 1446BrüningbrunnenAnfrage
  3. 17. Februar 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 272Brüningbrunnen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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