Florentinerbrunnen sichtbar machen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat festgestellt, dass die Holzverkleidung des Florentinerbrunnens notwendig ist, um den Brunnen vor Witterung und Vandalismus zu schützen. Aufgrund der aktuellen Schäden am Brunnen wird die Abdeckung bis zur Reparatur beibehalten, während alternative Möglichkeiten zur Sichtbarkeit des Brunnens geprüft werden.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Holzverkleidung des Florentinerbrunnens wird seit 2017 regelmäßig im Frühjahr abgenommen und nach der Brunnensaison über den Winter wieder aufgestellt. Die Verkleidung schützt den Florentinerbrunnen über die Wintermonate nicht nur vor der Witterung, sondern auch vor Beschädigungen und Vandalismus. Da der Brunnen zurzeit defekt ist und der empfindliche italienische Kalkstein bereits Schäden vorweist, ist es erforderlich, die Abdeckung bis zum Beginn der Reparaturarbeiten sicherheitshalber dort zu belassen.
Eine diese Anforderungen erfüllende, stabile und gleichermaßen transparente Verkleidung in einer solchen Größenordnung ist unter dem Gesichtspunkt des Kosten-Nutzen-Verhältnisses in der Form nicht realisierbar. Der Magistrat prüft jedoch gerne, welche Alternativmöglichkeiten in Betracht kommen, die den Florentinerbrunnen zeigen und zugleich auf den defekten Brunnen hinweisen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juni 2022OFOF 537/1Florentinerbrunnen sichtbar machenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. September 2022OMOM 2605Florentinerbrunnen sichtbar machenDirektanregung
- 9. Dezember 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 2715Florentinerbrunnen sichtbar machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab