Sperrflächenmarkierung Mahräckerstraße/Guaitastraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 270
Betreff: Sperrflächenmarkierung Mahräckerstraße/Guaitastraße Der Anregung wird durch die Markierung einer Grenzmarkierung (Verkehrszeichen (VZ) 299 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) zur Verdeutlichung der dort bestehenden Haltverbotszone entsprochen. Sperrflächen (VZ 298 StVO) dürfen hingegen gemäß der StVO nicht überfahren werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Oktober 2017OFOF 370/9Sperrflächenmarkierung Mahräckerstraße/GuaitastraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. November 2017OMOM 2416Sperrflächenmarkierung Mahräckerstraße/GuaitastraßeDirektanregung
- 9. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 270Sperrflächenmarkierung Mahräckerstraße/GuaitastraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab