Parkhaus im Nordwestzentrum - Erneuerung der Parkautomaten
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Erneuerung der Parkautomaten im Parkhaus des Nordwestzentrums. Aufgrund technischer Einschränkungen und der hohen Investitionskosten ist eine Erneuerung unter den aktuellen Bedingungen nicht möglich. Eine Unterstützung durch die Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH wäre jedoch gegeben, wenn der Eigentümer des Nordwestzentrums zustimmt.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die bestehende Anlage ist aus technischen Gründen nicht um eine bargeldlose Zahlungsmöglichkeit erweiterbar.
Eine Erneuerung der Parkierungsanlage ist aufgrund des Umfangs der Investitionen in die Parkierungs-, Sprech- und Videoanlage sowie der Erneuerung der dafür notwendigen technischen Infrastruktur für eine solche Anlage (wie z.B. Netzwerkverkabelung) für die Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH unter den aktuellen betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen bis zum Ende des bestehenden Vertrages nicht umsetzbar.
Sollte der Eigentümer des Nordwestzentrums einer Anpassung des aktuellen Betriebskonzeptes des Parkhauses zustimmen und eine solche Erneuerung betriebswirtschaftlich übernehmen, würde die Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH diese Erneuerung natürlich technisch und organisatorisch unterstützen und koordinieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. September 2022OFOF 204/8Parkhaus im Nordwestzentrum - Erneuerung der ParkautomatenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Oktober 2022OMOM 2961Parkhaus im Nordwestzentrum - Erneuerung der ParkautomatenDirektanregung
- 25. November 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 2672Parkhaus im Nordwestzentrum - Erneuerung der ParkautomatenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab