Entwicklung des Anteils der Rechenzentren an den Gewerbeflächen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Entwicklung des Anteils der Rechenzentren an den Gewerbeflächen in Frankfurt am Main. Es wird dargelegt, dass die Flächen für Rechenzentren unabhängig erfasst wurden und die Gewerbeflächenbestände in der Gesamtstadt sowie im Ortsbezirk 11 detailliert aufgeführt sind. Ziel ist es, die Flächenpotenziale für die Stadtentwicklung zu sichern und weiterzuentwickeln.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Im Gewerbeflächenkataster der Stadt Frankfurt am Main werden Nutzungsarten und Flächenpotenziale der Gewerbe- und Industriegebiete Frankfurts als Geoinformationen grundstückbezogen erfasst und bewertet. Grundlage hierfür ist der Regionale Flächennutzungsplan mit den als "Gewerbliche Baufläche, Bestand / geplant" dargestellten Flächen. Die Erfassung erfolgt nicht in einem bestimmten (jährlichen) Intervall, sondern bei Bedarf als Grundlage zur Überprüfung der Ziele der Stadtentwicklungsplanung.
Zu
- Der Gewerbeflächenbestand in der Gesamtstadt lag am Stichtag des Erfassungszeitpunkts für das Gewerbeflächenkataster (31.12.2016) bei ca. 1.444 Hektar. Gewerbeflächen, die als Zuwachsflächen definiert sind sowie Flächen des Frankfurter Flughafens, wurden nicht berücksichtigt. Von diesen ca. 1.444 Hektar sollen laut Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (STVV-Beschluss §7283 vom 04.03.2021) ca. 1.411 Hektar als Gewerbefläche gesichert und weiterentwickelt werden.
Zu 2.
Innerhalb des Ortsbezirks 11 wurde am Stichtag (31.12.2016) ein Gewerbeflächenbestand in Höhe von ca. 313 Hektar erfasst. Gewerbeflächen, die als Zuwachsflächen definiert sind, wurden nicht berücksichtigt. Laut Gewerbeflächenentwicklungsprogramm sollen ca. 311 Hektar als Gewerbefläche gesichert und weiterentwickelt werden.
Zu 3. und 4.:
Die Flächen für Rechenzentren wurden unabhängig vom Gewerbeflächenkataster erfasst und ausgewertet. Die Flächen beziehen sich auf das Datum des Baubeginns des ersten Rechenzentrums auf dem jeweiligen Grundstück. Bei fehlenden Informationen erfolgte eine Schätzung. Eine Baufertigstellung muss noch nicht erfolgt sein.
| Jahr | Ortsbezirk 11 (Hektar) | Gesamtstadt (Hektar) |
| 2015 | 6,0 | 40,2 |
| 2016 | 0,0 | 4,2 |
| 2017 | 0,1 | 3,8 |
| 2018 | 2,5 | 3,6 |
| 2019 | 0,0 | 4,0 |
| 2020 | 1,2 | 4,2 |
| 2021 | 11,1 | 13,3 |
| Gesamt | 20,9 | 73,2 |
Zu 5.:
Die Information, ob eine Grundstücksfläche von einem Klein- oder mittelständischen Unternehmen genutzt wird, ist im Gewerbeflächenkataster nicht erfasst. Eine Aussage hierzu kann nicht getroffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Oktober 2021OFOF 123/11Entwicklung des Anteils der Rechenzentren an den GewerbeflächenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Oktober 2021VV 188Entwicklung des Anteils der Rechenzentren an den GewerbeflächenAnfrage
- 4. Februar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 263Entwicklung des Anteils der Rechenzentren an den GewerbeflächenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab